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Ist eine Abfindung möglich?

Die Höhe der Abfindung ist in jedem Fall Verhandlungssache und abhängig von Betriebszugehörigkeit, Gehalt und den Faktoren Ihres Kündigungsschutzes. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung, denn wir holen für Sie das Beste raus.

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Kündigung erhalten. Und jetzt?

Nach einer Kündigung fragen sich viele, wie es weiter geht. Unabhängig davon, ob Sie weiterbeschäftigt werden oder eine Abfindung aushandeln möchten, wichtig ist, dass Sie schnell handeln. Eine mögliche Kündigungsschutzklage muss binnen 3 Wochen erhoben werden.

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Anhand Ihrer Angaben nehmen wir eine individuelle Fallprüfung vor. Nach sorgfältiger Abwägung der Möglichkeiten, entscheiden Sie, ob eine außergerichtliche Einigung angestrebt oder ein gerichtlicher Weg eingeschlagen werden soll.

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Aufhebungsvertrag verhandeln.

Ihnen wurde der Abschluss eines Aufhebungsvertrages angeboten? Wir unterstützen Sie bei der Vertragsprüfung und übernehmen die Nachverhandlungen mit Ihrem Arbeitgeber. Denn oftmals lässt sich mehr rausholen als Ihnen angeboten wurde.

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Das sagen unsere Mandaten:

„Sehr positiver Kontakt, reibungslose Abwicklung aller Formalitäten. Immer ein offenes Ohr und Zeit! für Rückfragen. Sehr professionell im Umgang mit allen Beteiligten und ehrliche Antworten. Habe mich sehr wohl gefühlt und bestens beraten. Herrn Eisel kann ich nur weiterempfehlen!“

P.S. über Anwalt.de

„Herr Rechtsanwalt Eisel hat mich im Zusammenhang mit dem Abschluss eines Aufhebungsvertrages hervorragend beraten und in den Verhandlungen mit dem Arbeitgeber unterstützt. Ich bin sehr zufrieden mit dem Ergebnis und kann daher eine Empfehlung aussprechen.“

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„Ich berate und vertrete Arbeitnehmer bundesweit sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.“

Christoph Eisel ist seit 2014 zugelassener Rechtsanwalt und führt seit 2020 eine eigene Kanzlei an den Standorten Köln und Frankfurt am Main. Er kennt sowohl die Perspektiven der ArbeitnehmerInnen als auch der Unternehmen und steht Ihnen zu allen Fragen des Arbeitsrechts und verwandten Rechtsgebieten kompetent zur Seite. Lassen Sie sich jetzt zu Kündigungsschutz und Aufhebungsvereinbarungen beraten.

 

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